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Winterversammlung 2010
der Jägerschaft Grafschaft Bentheim
In
der Gaststätte Deters in Nordhorn fand die diesjährige Winterversammlung der
Jägerschaft Grafschaft Bentheim statt.
Den musikalischen Rahmen der sehr gut besuchten
Veranstaltung gestaltete die Bläsergruppe Engden-Drievorden.
Vorsitzender Klaus Stamme begrüßte zunächst die zahlreichen
anwesenden Gäste.
wichtige
Jagdthemen
Austritt des
LJV Bayern aus dem DJV Dieser Schritt sei bedauerlich, aber angesichts der
fehlenden Kompromissfähigkeit des bayrischen Landesvorsitzenden nicht zu
vermeiden gewesen. Inzwischen seien aber auch in Bayern Stimmen laut geworden,
die einen Wiedereintritt fordern, eventuell sogar schon 2011.
Landesrecht Die Befürchtungen, dass sich durch die Übertragung
der Zuständigkeiten für jagdliche Gesetzgebung auf die Länder Probleme ergeben
könnten, schienen sich zu bestätigen. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz seien
neue Landesjagdgesetze in Vorbereitung, die aus Sicht der Jägerschaft teilweise
verfehlt seien und die zu einer unnötigen Zersplitterung des Jagdrechts in
Deutschland führten.
Schwarzwild Beim Schwarzwild seien auch in Niedersachsen in mehreren
Fällen Trichinen festgestellt wurden. Das zeige, wie wichtig nach wie vor die
Untersuchungen jeder Sau seien. Insgesamt habe man den Eindruck, dass die
Schwarzwildstrecke in diesem Jagdjahr deutlich zurückginge.
Jagdsteuer Drei Flächenlandkreise in Niedersachsen (Harburg,
Leer, Osnabrück Land) haben vollständig auf die Erhebung der Jagdsteuer
verzichtet. In Nordrhein-Westfalen würde die Jagdsteuer schrittweise
herabgesetzt und 2013 vollständig wegfallen. Man könne nicht einerseits
freiwillige Leistungen - wie auch Naturschutzmaßnahmen - erwarten und
gleichzeitig die freiwilligen Helfer noch mit einer Sondersteuer bestrafen.
Mähtod Etwa 500.000 Wildtiere würden in Deutschland jedes
Jahr beim Mähen der Felder auf grausame Art ums Leben gebracht. Besonders
betroffen seien dabei die Wiesen und die Flächen mit Grünroggen. Man sollte
sich frühzeitig die Termine der Mahd solcher Flächen geben lassen, damit man am
Abend vorher mit Flatterbändern, Knistertüten, Verwitterung, Blinklichtern o. ä.
das Wild davon abhalten könne, in diese Flächen zu ziehen. Die Flächen sollten immer
von innen nach außen gemäht werden, damit das Wild eine Chance zur Flucht
behielte.
Die Jahreshauptversammlung findet am 04.05.2010 in Osterwald statt.
Referent des
Abends war Ewald Temmen, seit über 25 Jahren Jäger, Hundeführer, etwa 20 Jahre in Nordhorn bei
der Polizei tätig, seit der letzten Polizeireform im Jahre 2004 in Lingen beim
Zentralen Kriminaldienst (früher Kripo).
Thema
Waffenrecht enthielt die folgende Schwerpunkte:
Amnestieregelung,
Waffenaufbewahrung,
Kontrollen durch
Waffenbehörde/Polizei
und Zuverlässigkeit/Straftaten
durch Jäger.
Temmen stellte zunächst die Gründe vor, warum es zu
einer Verschärfung des Waffenrechtes gekommen sei und erläuterte die Auswirkungen,
Gefahren/Fallstricke, die sich daraus für Jäger ergeben.
Bei der Waffenaufbewahrung ging er ein auf Tresore,
den Transport von Waffen im Auto, den Transport zum/im Revier und wohin mit der
Waffe nach der Jagd.
Temmen verdeutlichte, wer wann, wie und wo mit
Kontrollen rechnen müsse und erklärte, was die Waffenbehörde/Polizei darf und
was bei einer Ablehnung passieren könnte. Es gibt verdachtsunabhängige
Kontrollen. Jeder Waffenbesitzer muss
mit einer Kontrolle rechnen.
Des Weiteren beschäftigte er sich mit dem Begriff
Zuverlässigkeit im Waffenrecht und den möglichen Folgen bei der Begehung von
Straftaten oder Gewalttätigkeiten.
Diese rechtlichen Aspekte wurden anhand von
Zeitungsartikeln und polizeilichen Feststellungen mit Leben gefüllt. Wer zu 60 Tagessätzen verurteilt ist,
innerhalb von 5 Jahren einmal in Polizeigewahrsam ist, gegen
Aufbewahrungsvorschriften von Waffen verstößt und betrunken Auto fährt, ist
nicht mehr zuverlässig im Sinne des neuen Waffenrechts.
Der Vorsitzende Klaus Stamme betonte im Anschluss,
dass die zuständigen Mitarbeiter der
Kreisverwaltung inzwischen die ersten Kontrollen durchgeführt hätten und ging
davon aus, dass jeder Jäger inzwischen über einen geeigneten Waffenschrank
verfüge, so dass die Waffen ordnungsgemäß verwahrt seien.
Die
Anforderungen seien schon seit Jahren in allen jagdlichen Zeitschriften
erläutert worden und müssten jedem Waffenbesitzer bekannt sein.
Er
wies hin auf bedeutende Punkte und den Ablauf eines Kontrollbesuches, wie die Vorlage
von Ausweisen der Kontrolleure, um den Missbrauch durch kriminelle Elemente,
die die Wohnung nur ausspionieren wollen, auszuschließen. Man brauche auch nicht
darüber zu diskutieren, ob das aktuelle Waffenrecht das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Zur Zeit bliebe keine andere
Möglichkeit, als das Waffenrecht und die behördlichen Maßnahmen zu akzeptieren.
Informationen
des Kreisveterinärs Dr. Hermann Kramer.
Er ging auf das im vergangenen Jahr erfolgte Fuchsmonitoring ein. Leider war die
Zahl der Füchse nicht hoch genug. Die Jäger möchten im laufenden Jahr mehr
Füchse bei den Sammelstellen abgeben.
Im Bereich des Schweinepestmonitorings verwies er auf die Abgabe der Blutproben und die kostenlose
Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild, welches in der Grafschaft Bentheim
geschossen wird.
Bild
Jäger im Gespräch mit dem Referenten.

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